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Euthanasie

Mord im Krankenhaus

Da ich zu der Generation gehöre, bei der im Geschichtsunterricht nach der Weimarer Republik direkt die Adenauerära begann, musste ich mir nach der Schulzeit mein Wissen über die NS-Zeit mühsam selber anlesen. Über die schreckliche Judenverfolgung habe ich viel gelesen und auch Filme gesehen. Aber erst jetzt wurde mir klar, was die „unheilige Allianz zwischen Justiz und Medizin“ wirklich bedeutet: Die Zwangsterilisation und die Ermordung von zigtausenden Menschen durch Mediziner – abgesegnet von Juristen.

Dorothea Buck (alias Sophie Zerchin) – selbst Opfer der Zwangsterilisation – sagt in Ihrer Rede in 2008 bei der Gedenkveranstaltung für die Opfer der "Euthanasie" und Zwangssterilisation im Nationalsozialismus etwas sehr Bemerkenswertes:

Dass aber 63 Jahre seit dem Ende des NS-Regimes 1945 vergehen mussten, um an die offiziell verschwiegenen und ausgegrenzten Opfer der Ausrottungsmaßnahmen erinnern zu können, liegt an der großen Täter- und Mittäterschaft der Psychiater, Theologen, aller höchsten Juristen, der Gesundheitsbehörden und Ministerien. Über diese bisher verdrängte Seite der Zwangssterilisationen und der Patientenmorde möchte ich heute sprechen.

 Denn alles nicht Erinnerte kann jederzeit wieder geschehen, wenn zum Beispiel immer weniger Arbeitende für immer mehr alte und behinderte Menschen sorgen müssen.

Dorothea Sophie Buck Zerchin1

Bei YouTube habe ich zwei Vidos über mordende Ärzte gefunden. Diese Videos sollten Sie sich aber nur ansehen, wenn Sie erwachsen und ein psychisch gefestigter Mensch sind!

Diese Ärzte waren der Ansicht Herr über Leben und Tod zu sein: sie gaben ihren Patienten nicht genug zu essen, so dass viele verhungerten - sie brachten viele Patienten mit zu hoch dosierten Betäubungsmitteln um - sie verseuchten die Patienten mit gefährlichen Keimen - sie riefen bei ihren Patienten mithilfe von Medikamenten Krampfanfälle hervor und sorgten dafür, dass sie an giftigen Gasen erstickten.

Die meisten dieser Ärzte wurden für ihre Taten nicht bestraft. Durch Gefälligkeitsgutachten ihrer (zum großen Teil an den Taten selbst beteiligten) Kollegen und durch die eigene Verstrickung der Justiz in diese Taten blieben die Täter unbehelligt und konnten weiter als Ärzte arbeiten. Einige erhielten sogar Lehraufträge und konnten ihre mörderischen Ansichten ungehindert weiter verbreiten.

Nein, lieber Leser, dieses Mal geht es nicht um meine Eltern, nein, liebes Klinikum der Region Hannover, Sie brauchen keine neue Strafanzeige gegen mich stellen, es geht hier auch nicht um Sie und auch nicht um das Neu Bethesda von der Henriettenstiftung.

Medizin ohne Gewissen Teil 1 Medizin ohne Gewissen Teil 2 Medizin ohne Gewissen Teil 3
Sichten und vernichten Teil 1 Sichten und vernichten Teil 2 Sichten und vernichten Teil 3 Sichten und vernichten Teil 4

Der Leidenweg der Opfer:

1920 der Mediziner (Psychiater) Hoche und der Jurist Binding verfassen eine Schrift mit dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. - Ihr Maß und ihre Form.“ Dort werden furchtbare Überlegungen darüber angestellt, wie sehr kranke Menschen die Gesellschaft belasten und das es doch für alle besser wäre  diese „Ballastexistenzen und Defektmenschen“ (dazu gehören unter anderem auch Menschen mit Greisenveränderungen des Gehirns) zu entsorgen.

Zitate Binding (Jurist):

Daß es lebende Menschen gibt, deren Tod für sie eine Erlösung und zugleich für die Gesellschaft und den Staat insbesondere eine Befreiung von einer Last ist, deren Tragung außer dem einen, ein Vorbild größerer Selbstlosigkeit zu sein, nicht den kleinsten Nutzen stiftet, läßt sich in keiner Weise bezweifeln.

Wieder finde ich weder vom rechtlichen, noch vom sozialen, noch vom sittlichen, noch vom religiösen Standpunkt aus schlechterdings keinen Grund, die Tötung dieser Menschen, die das furchtbare Gegenbild echter Menschen bilden und fast in jedem Entsetzen erwecken, der ihnen begegnet, freizugeben - natürlich nicht an Jedermann!

Zum „Freigebungsausschuß“:

Daraus dürfte sich ihre Besetzung ergeben: ein Arzt für körperliche Krankheiten, ein Psychiater oder ein zweiter Arzt, der mit den Geisteskrankheiten vertraut ist, und ein Jurist, der zum Rechten schaut. Diese hätten allein Stimmrecht.

Tötet dann jemand einen Unheilbaren, um ihn zu erlösen - seis mit seiner Einwilligung, seis in der Annahme, der Kranke würde sie zweifellos erteilen und sei daran nur durch seine Bewußtlosigkeit gehindert, - so müßte m. E. für solchen Täter und seine Gehilfen gesetzlich die Möglichkeit, sie straflos zu lassen, vorgesehen sein, und sie würden straflos zu bleiben haben, wenn sich die Voraussetzungen der Freigabe nachträglich als vorhanden gewesen ergeben würden.

Zitate Hoche (Mediziner):

Die ärztliche Sittenlehre ist nicht als ein ewig gleichbleibendes Gebilde anzusehen. Die historische Entwicklung zeigt uns in dieser Hinsicht genügend deutliche Wandlungen. Von dem Augenblicke an, in dem z. B. die Tötung Unheilbarer oder die Beseitigung geistig Toter nicht nur als nicht strafbar, sondern als ein für die allgemeine Wohlfahrt wünschenswertes Ziel erkannt und allgemein anerkannt wäre, würden in der ärztlichen Sittenlehre jedenfalls keine ausschließenden Gegengründe zu finden sein.

Für die nicht ärztlichen Leser sei erwähnt, daß in der ersten Gruppe Zustände geistigen Todes erreicht werden: bei den Greisenveränderungen des Gehirns, dann bei der sogenannten Hirnerweichung der Laien, der Dementia paralytica, weiter auf Gund arteriosklerotischer Veränderungen im Gehirn und endlich bei der großen Gruppe der jugendlichen Verblödungsprozesse (Dementia praecox), von denen aber nur ein gewisser Prozentsatz die höchsten Grade geistiger Verblödung erreicht.

Diese Belastung ist zum Teil finanzieller Art und berechenbar an Hand der Aufstellung der Jahresbilanzen der Anstalten. Ich habe es mir angelegen sein lassen, durch eine Rundfrage bei sämtlichen deutschen  in Frage kommenden Anstalten mir hierüber brauchbares Material zu verschaffen. Es ergibt sich daraus, daß der durchschnittliche Aufwand pro Kopf und Jahr für die Pflege der Idioten bisher 1300 M. betrug. Wenn wir die Zahl der in Deutschland zurzeit gleichzeitig vorhandenen, in Anstaltspflege befindlichen Idioten zusammenrechnen, so kommen wir schätzungsweise etwa auf eine Gesamtzahl von 20 - 30 000. Nehmen wir für den Einzelfall eine durchschnittliche Lebensdauer von 50 Jahren an, so ist leicht zu ermessen, welches ungeheure Kapital in Form von Nahrungsmitteln, Kleidung und Heizung, dem Nationalvermögen für einen unproduktiven Zweck entzogen wird. 

Dabei ist hiermit noch keineswegs die wirkliche Belastung ausgedrückt.

Die Anstalten, die der Idiotenpflege dienen, werden anderen Zwecken entzogen; soweit es sich um Privatanstalten handelt, muß die Verzinsung berechnet werden; ein Pflegepersonal von vielen tausend Köpfen wird für diese gänzlich unfruchtbare Aufgabe festgelegt und fördernder Arbeit entzogen; es ist eine peinliche Vorstellung, daß ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern, von denen nicht wenige 70 Jahre und älter werden.

 

1933 Die Euthanasie war also ursprünglich gar nicht die Idee von Hitler sondern die von deutschen Ärzten. Diese Denkweise der Mediziner wurde aber gern von Hitler übernommen und in die Praxis umgesetzt. Eingeleitet wurde die Entwicklung mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1933 I, 529), das eine erzwungene Sterilisation von Menschen mit vermeintlich erblichen Krankheiten vorsah. Insgesamt bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert, wobei über 6.000 Menschen zu Tode kamen.

1935 Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1935 I, 773) wurde der Schwangerschaftsabbruch bei diagnostizierter Erbkrankheit legalisiert. Hinzu kamen neben der schon bestehenden medizinischen Indikation 1938 die rassische Indikation und 1943 die ethische Indikation.

1939 Die so genannte "Aktion T4" begann 1939. T4 steht für "Tiergartenstrasse Nummer 4" in Berlin, wo die Ermordung von fast 200.000 körperlich und geistig behinderten Menschen beschlossen wurde. Die Tötung erfolgte durch Kohlenmonoxidgas, das der Anstaltsarzt einströmen ließ. Die T4-Organisatoren Viktor Brack und Werner Heyde ordneten an, dass die Tötung der Kranken ausschließlich durch das ärztliche Personal erfolgen durfte, da sich das Ermächtigungsschreiben Hitlers vom 1. September 1939 nur auf Ärzte bezog.

Wiki T4

1941 – 1945 Am 24. August 1941 gab Hitler seinem Begleitarzt Brandt und Reichsleiter Bouhler die mündliche Weisung, die „Aktion T4“ zu beenden und die „Erwachseneneuthanasie“ in den sechs Tötungsanstalten einzustellen. Die so genannte „Kinder-Euthanasie“ wurde jedoch fortgesetzt, ebenso die dezentrale Tötung behinderter Erwachsener in einzelnen „Heil- und Pflegeanstalten“ durch Nahrungsentzug sowie Verabreichung von Luminal oder Morphium-Scopolamin. In die Aktion Brandt wurden schließlich auch Altenheime und Krankenhäuser einbezogen. Zwischen 1941 und 1945 wurden nochmals etwa 30.000 Menschen aufgrund des Euthanasiebefehls ermordet.

Wiki Brandt

Beispiele für die „Leidenswege“ einiger Täter:

1941-1943 Dr. Gerhard Kreyenberg von den Alsterdorfer Anstalten wählte 1941 zunächst 71 Bewohner und nach den schweren Bombenangriffen auf Hamburg im August 1943 weitere 469 Patientinnen und Patienten aus und deportierte sie in Tötungsanstalten nach Mainkofen, Idstein, Eichberg und Wien. Hinzu kamen Verlegungen (zur Ermordung) ins Krankenhaus Langenhorn und Rothenburgsort. Außerdem gilt er heute als Vorreiter bei der Durchführung des Zwangssterilisationsprogramms in Hamburg.

1945 Nach einem durch die britische Militäradministration auferlegten Beschäftigungsverbot im August 1945 schied er aus seinem Dienstverhältnis bei den Alsterdorfer Anstalten aus und gab seinen dortigen Vorstandsposten auf.

1948 Nach seiner Entnazifizierung, in der sein Berufsverbot bestätigt wurde, erstritt er 1948 mittels beigebrachter entlastender Zeugenaussagen erfolgreich seine Wiederzulassung als Arzt.

1952 Gerhard Kreyenberg nahm 1952 seine Arbeit als praktischer Arzt im Stadtteil Alsterdorf wieder auf und kooperierte auch mit den Alsterdorfer Anstalten, indem er zeitweise über zwölf Belegbetten in der Abteilung für Innere Medizin des „Evangelischen Krankenhauses Alsterdorf“ verfügte.

In Antragsverfahren Zwangssterilisierter auf Wiedergutmachung wurde ausgerechnet er wieder als Gutachter herangezogen. Natürlich spielte der einst aktive und überzeugte Vertreter der Zwangssterilisation dabei die Folgen des „verstümmelnden Eingriffs“ in die Persönlichkeit herunter. Er stritt die Folgen als Einbildung der Betroffenen ab und demütigte die AntragstellerInnen ein weiteres Mal.

1970 Ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord im Rahmen der NS-Euthanasie gegen Kreyenberg wurde 1970 durch die Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt.

Hans Heinze - weitere Erklärungen folgen

Das Landeskrankenhaus Wunstorf (heute Klinikum der Region Hannover) bewahrt diesem Naziverbrecher nach seinem Tod in 1983 als ihren ehemaligen Leiter der Klinik Kinder- und Jugendpsychiatrie (ab 1954) ein “ ehrendes Andenken ” .......

Die Anzeige wurde in der Zeitung (Hannoversche Allgemeine Zeitung) veröffentlicht, die sich geweigert hatte die Anzeige für meine Mutter zum 3. Todestag zu drucken, weil ich in der Anzeige auf die Behandlungsfehler hinweisen wollte.

Wiki Kreyenberg
Hauser
Wiki Kreyenberg

Dr. Andrea Hauser: Das Leben verteidigen – die wechselvolle Geschichte der „Euthanasie“- Aufarbeitung in den Alsterdorfer Anstalten

Hans Heinze Wunstorf tot

1974 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GezVeN) vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, S. 529)  wurde erst 1974 endgültig aufgehoben

 

Also gibt es so etwas heute nicht mehr? Oder gibt es immer noch Ärzte, die diese menschenverachtende Grundeinstellung verinnerlicht haben? Immerhin haben etliche der in der NS-Zeit mordenden Ärzte nach Ihrer Entnazifizierung weiterhin an Universitäten gelehrt und die angehenden Mediziner mit ihren Ansichten infiziert. Lässt man auch heute noch „unwertes Leben“ in Krankenhäusern verhungern? Werden auch heute noch Ballastexistenzen mit Hilfe von Medikamenten getötet?

Eine weitere Waffe im Kampf gegen die Defektmenschen wurde von den Ärzten optimiert: die biologische Waffe Krankenhauskeime, die durch den unverantwortlichen, dummen Umgang mit den vorhandenen Antibiotika kaum noch beherrschbar sind und ganz besonders gut gegen die Schwachen wirkt, die ja ohnehin keine Daseinsberechtigung haben.

Ja, leider gibt es auch heute noch so etwas – nur die Begriffe haben sich geändert.

Nun heißt es nicht mehr Euthanasie sondern z.B. „Spätabtreibung“

1997 Tim sollte abgetrieben werden, weil bei Tim das Down-Syndrom (Trisomie 21) diagnostiziert wurde. Ärzte leiteten die Geburt künstlich ein, in der Erwartung, dass Tim tot auf die Welt kommen oder nach kurzer Zeit sterben würde. Bei seiner Geburt war er 32 cm klein und 690 Gramm leicht. Er blieb neun Stunden lang unversorgt, ehe man ihm doch endlich half. In der Zwischenzeit war seine Körpertemperatur auf 28 Grad gesunken. Aber Tim kämpfte sich durch. Er wollte nicht sterben. Tim lebt !

Statistik Spätabtreibungen
Tim lebt

Statistik der (zugegebenen)  “Spätabtreibungen”

Ein paar wenige Berichte über Angehörige der Medizinindustrie, die meinten gottgleich  über Leben und Tod entscheiden zu dürfen. In diesen Fällen wurde erstaunlicher Weise sogar die Justiz tätig. Es handelte sich allerdings ja in zwei Fällen auch nicht um Ärzte – ob (und zu welcher Strafe) Frau Dr. Bach verurteilt worden wäre, werden wir nie erfahren – sie beging Selbstmord.

1976  Reinhard Böse, ein Pfleger aus dem Kreiskrankenhaus in Rheinfelden ermordet Patienten mit Digitalis

2004 Frau Dr. Mechthild Bach ermordet in der Silberseeklinik Langenhagen Patienten mit einem Cocktail aus Morphin und Schlafmedikamenten

2005 – 2006 Schwester Tod Irene Becker tötet in der Charite Berlin Patienten mit dem stark blutdrucksenkenden Mittel Nitropussid-Natrium (NPN)

Der Spiegel Mord im Krankenhaus Der Spiegel Dr. Bach Der Spiegel Todesengel

Weitere Beispiele für diese „unheilige Allianz zwischen Justiz und Medizin“

2005 Steuerfahnder-Affäre: Hierbei war vier Steuerfahndern einer Spezialgruppe der Frankfurter Steuerfahndung auf der Grundlage von fehlerhaften psychiatrischen Gutachten Paranoia diagnostiziert worden. Anschließend wurden sie zwangspensioniert.

2006 – 2013 Gustl Mollath sitzt aufgrund des perfiden Zusammenspiels von medizinischen Gutachtern und der Justiz sieben Jahre in der Psychiatrie, weil er ein schwieriger und unbequemer Mensch ist. Nur auf Druck der Medien und vieler Bürger – eine Petition erreichte 57.424 Unterzeichner - wird er in 2013 freigelassen.

Wie viele weitere Mollaths sitzen wohl unschuldig in deutschen Psychiatrien?

Petition Mollath
Pelzig Steuerfahnder
Pelzig Mollath

2006 Da ich mich in Neu Bethesda (Henriettenstiftung) darüber beschwerte, dass meiner Mutter, die einen schweren Durchfall hatte (Infektion mit Clostridium difficile),  nicht ausreichend Flüssigkeit zugeführt wurde und ich einen Notarzt anrief und um Hilfe bat, beantragten die Ärzte beim Amtsgericht eine Fremdbetreuung für meine Mutter. Im Entlassungsbrief meiner Mutter wurde ich als „psychiatrisch auffällig“ bezeichnet.

2006 Beim Eintreffen meiner Mutter im Agnes Karll Krankenhaus (KlinikumRegionHannover) werde ich als Erstes gefragt, ob man meine Mutter „in diesem Alter“ nicht besser sterben lassen sollte. Am nächsten Morgen sagte ein missgelaunter Arzt zu mir: “Was soll Ihre Mutter denn hier - die hat doch nur einen Harnwegsinfekt - den hat doch jede ältere Frau mal”

2007 Beim Eintreffen meiner Mutter im Agnes Karll Krankenhaus (KlinikumRegionHannover) werde ich als Erstes gefragt, ob man meine Mutter „in diesem Alter“ nicht besser sterben lassen sollte.

Im weiteren Verlauf ihres Aufenthaltes wird meine Mutter nicht mehr ernährt – ein Arzt sagt zu mir: „Verhungern ist nicht die übelste Art zu sterben“. Die mangelnde Ernährung wird in einem Gutachten vollumfänglich bestätigt. Die Staatsanwaltschaft unternimmt nichts.

2010 Mein Vater wird in der Geriatrischen Rehabilitation Langenhagen – Hagenhof (KlinikumRegionHannover) nicht ausreichend ernährt. Die Staatsanwaltschaft unternimmt nichts – es wird noch nicht einmal ein Gutachten zu meinen Vorwürfen erstellt. Vielleicht wäre meinem Vater diese Behandlung erspart geblieben, wenn die Staatsanwaltschaft im Fall meiner Mutter etwas unternommen hätte.

2011 Beim Eintreffen meines Vaters im Agnes Karll Krankenhaus (KlinikumRegionHannover) werde ich als Erstes gefragt, ob man meinen Vater „in diesem Alter“ nicht besser sterben lassen sollte. Diese Frage irritierte mich dieses Mal besonders, weil die einweisende Notärztin mir gesagt hatte: „ Ihr Vater muss ins Krankenhaus – sonst stirbt er“.

 

Meine Eltern wurden mit unzähligen Krankenhauskeimen verseucht und mussten deshalb Antibiotika bekommen, die übelste Nebenwirkungen haben.

 

Und beide wurden durch Medikamente zumindest geschädigt, wenn nicht sogar umgebracht. Notwendige Medikamente wurden unregelmäßig oder in falscher Dosierung gegeben und beide wurden mit Morphin und Schmerzmitteln in unverantwortlichen Dosen vollgepumpt, anstatt die Schmerzen, die sie durch tagelanges bewegungsloses Liegen hatten, physiotherapeutisch zu behandeln.

 

Und auch in diesen beiden Fällen hat die unheilige Allianz wieder einmal funktioniert – die Justiz lässt die Mediziner unbehelligt weitermachen.

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